Ausbildungsplätze im Hotel- und Gaststättengewerbe sichern

fuu-sachsenBerufliche Bildung

Restaurantfachfrau im Bistro

F+U Sachsen beteiligt sich am Bundesprogramm

Durch Prämien und Zuschüsse unterstützt das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ seit vorigem Jahr kleine und mittelständische Unternehmen. Ziel ist es, dass Auszubildende auch bei pandemiebedingten wirtschaftlichen Schwierigkeiten ihres Ausbildungsbetriebes ihre Ausbildung fortsetzen und erfolgreich abschließen können. Um möglichst viele regionale Unternehmen der Hotellerie und Gastronomie hierbei zu unterstützen, beteiligt sich die Bildungseinrichtung F+U Sachsen an diesem Programm.

Hotel- und Gastronomiebetriebe, die zurzeit nicht in der Lage sind, ihren Auszubildenden das notwendige fachpraktische Wissen zu vermitteln, können ihre Auszubildenden im Rahmen der geförderten Auftragsausbildung an die F+U Sachsen geben.

Die Auftragsausbildung bietet sich an, wenn wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten, Kurzarbeit oder befristeten Betriebsschließungen infolge der Pandemie die Voraussetzungen fehlen, um alle Lehrinhalte abzudecken. In diesen Fällen kann die F+U Sachsen einen Teil der Ausbildung übernehmen.

„Hierfür haben wir in den vergangenen Monaten kräftig investiert“, erläutert Kathleen Meinhold, Geschäftsführerin der F+U Sachsen gGmbh, „Infrastruktur und Technik wurden ausgebaut und die Mitarbeiter*innen für die hybride Ausbildung fit gemacht.“

Die F+U Sachsen hat eine 30-jährige Erfahrung in der Aus- und Weiterbildung für das Hotel- und Gaststättengewerbe. Die enge Verzahnung von praktischer Ausbildung und, der zum Unternehmen gehörenden, Berufsschule ist nur ein großer Vorteil für die Branche. Unternehmen, die derzeit keine Lösung für die fachpraktische Ausbildung gefunden haben, können sich direkt an Frau Weinhold-Leiser (E-Mail: t.weinhold-leiser@fuu-sachsen.de) wenden.

Neben der Zweiten Förderrichtlinie des Bundesprogrammes bietet die Erste Bekanntmachung zu dem die Möglichkeit eine Ausbildungsprämie für das Ausbildungsjahr 2020/2021 zu beantragen. Die Beantragung erfolgt dabei über die Bundesagentur für Arbeit.